Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
- 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der WLAN Manufaktur TS GmbH & Co. KG, vertreten durch die Sass Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Sass, Bredenbekkamp 54, 22397 Hamburg (im Folgenden: „WLAN Manufaktur“), und ihren Kunden. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer.
- Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
- Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die WLAN Manufaktur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
- Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die WLAN Manufaktur schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet der WLAN Manufaktur die Zahlung der Vergütung.
- Die WLAN Manufaktur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen bzw. Neubeauftragungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
- 2 Vertragsschluss
- Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Der Auftrag wird von der WLAN Manufaktur nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
- Insoweit die WLAN Manufaktur ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 14 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch die WLAN Manufaktur angenommen werden muss. Ebenso stellen die im Shopsystem der WLAN-Manufaktur buchbaren Leistungen ein verbindliches Angebot der WLAN Manufaktur dar, welche mittels des Bestellprozesses durch den Kunden angenommen werden können. Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von der WLAN Manufaktur unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung/Bestellung des Kunden, z. B. im Shop, per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, zustande.
- 3 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine
- Eine Frist beginnt - bzw. ein Termin wird erst verbindlich - mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/Leistungsgegenstand die WLAN Manufaktur verlassen hat.
- Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie Höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der WLAN Manufaktur liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen oder Veranstaltungsuntersagungen aufgrund behördlicher Anordnungen - soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
- Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die WLAN Manufaktur nicht haftbar gemacht werden.
- Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von der WLAN Manufaktur angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.
- Wird ein ggf. vereinbarter Liefertermin um mehr als eine Woche überschritten, so kann der Kunde Rechte wegen Lieferverzugs nur geltend machen, wenn der WLAN Manufaktur eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen eingeräumt wurde und diese verstrichen ist.
- 4 Leistungsumfang und Vergütung
- Der Leistungsumfang wird durch das Angebot der WLAN Manufaktur und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen der WLAN Manufaktur durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Installations- und Konfigurationsleistungen sind, soweit nicht explizit vereinbart, nicht vom Leistungsumfang umfasst.
- Die WLAN Manufaktur behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Eine Beauftragung von Dritten erfolgt in der Regel auf Namen und auf Rechnung von der WLAN Manufaktur.
- Haben die Parteien einen Dienstvertrag abgeschlossen, z. B. über Beratungsleistungen oder IT-Dienstleistungen, ist der Gegenstand des Vertrages die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Leistung durch die WLAN Manufaktur und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.
- Bei Beratungsleistungen bereiten die Beratungsberichte, Reporte und Empfehlungen der WLAN Manufaktur die unternehmerischen Entscheidungen des Kunden nur vor und können diese nicht ersetzen. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der WLAN Manufaktur getätigten Empfehlungen. Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
- Ist die WLAN Manufaktur zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die die WLAN Manufaktur keinen Einfluss hat, haftet die WLAN Manufaktur nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von der WLAN Manufaktur haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/ Updates der Server oder der laufenden Software oder durch Höhere Gewalt.
- 5 Zahlungsbedingungen
- Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus in Rechnung gestellt.
- Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.
- Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die WLAN Manufaktur eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der WLAN Manufaktur aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
- Der WLAN Manufaktur steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,50 Euro bei Verbrauchern und 5,00 Euro bei Unternehmern in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der WLAN Manufaktur nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
- Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch die WLAN Manufaktur, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen als wären die Leistungen durch die WLAN Manufaktur vertragsgemäß ausgeführt worden.
- Die WLAN Manufaktur kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,00 Euro zzgl. MwSt. geltend machen.
- Weitere Aufwendungen, wie z. B. Fremdleistungen oder Reisekosten, Kost und Logis, die nicht im Angebot eingepreist sind, sind nur durch den Kunden zu vergüten, insoweit diese vorab durch den Kunden freigegeben wurden.
- 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen der WLAN Manufaktur einen festen Ansprechpartner. Dieser steht der WLAN Manufaktur während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.
- Der Kunde unterstützt die WLAN Manufaktur bei der Leistungserfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Materialien (z. B. Grundrisse, Auflistung technischer Ausstattungen etc.), Zugänge usw., soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Ebenso teilt er der WLAN Manufaktur die Erfahrungen und Besonderheiten seiner Systeme und deren Betrieb mit, mit dem Ziel, die leistenden Einheiten bei WLAN Manufaktur in die Lage zu versetzen, wesentliche Punkte der Kundensystemlandschaft zu kennen und hierauf bei Bedarf besondere Aufmerksamkeit lenken zu können. Der Kunde ist ebenso für die Erteilung notwendiger Genehmigungen (z. B. durch Vermieter oder behördliche Genehmigungen) verantwortlich.
- Der Kunde übersendet der WLAN Manufaktur alle für die Auftragsrealisierung erforderlichen Materialien auf schnellstem Weg. Die WLAN Manufaktur präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form. Der Kunde versichert, an sämtlichen Materialen die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten.
- Der Kunde ermöglicht der WLAN Manufaktur die Installation technischer Einrichtungen (Hardware/Software), wenn und soweit dies für die Nutzung der Leistungen der WLAN Manufaktur erforderlich ist und die Installationen nicht vereinbarungsgemäß durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
- Der Kunde stellt, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, alle erforderlichen technischen Geräte zur Verfügung.
- Der Kunde wird die WLAN Manufaktur über jede Änderung an dem Leistungsgegenstand, der Systemumgebung und andere wesentliche Umstände unverzüglich in Textform hinweisen.
- Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von der WLAN Manufaktur schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und daraus Leerlaufzeiten bei der WLAN Manufaktur resultieren, wird pro Tag Wartezeit eine pauschale Vergütung in Höhe der vereinbarten Stundensätze in Rechnung gestellt.
- Die pauschale Vergütung für eine Wartezeit fällt ebenfalls an, falls übermittelte Informationen durch den Kunden nicht der Richtigkeit entsprechen und somit Verzögerungen entstehen. Bei zusätzlich notwendigen Arbeiten, welche aus falsch übermittelten Informationen resultieren, wird entsprechend der hier vereinbarten Stundensätze abgerechnet.
- Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und der WLAN Manufaktur abgestimmt sowie dokumentiert.
- Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion am Leistungsgegenstand feststellen, wird er die WLAN Manufaktur umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.
- Die Kommunikationskosten bei Vorort-Services (z. B. E-Mail, Telefon) trägt der Kunde selbst.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für sichere Unterbringung des Leistungsgegenstandes in seinen Geschäftsräumen sowie die Sicherung seiner Systeme, Daten und Applikationen, soweit dies nicht ausdrücklich im Servicevertrag als Leistung der WLAN Manufaktur vereinbart ist.
- 7 Abnahme und Annahme der Leistung
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird die WLAN Manufaktur diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefer-/Leistungsgegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
- Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand der WLAN Manufaktur zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand innerhalb von 7 Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Der Gefahrenübergang erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bleibt der Kunde mit Annahme des Leistungsgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die WLAN Manufaktur nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung der Vergütung nicht im Stande ist.
- 8 Eigentumsvorbehalt/ Vorbehalt von Nutzungsrechten
- Die WLAN Manufaktur behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die WLAN Manufaktur nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die WLAN Manufaktur ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern dies nicht von der WLAN Manufaktur ausdrücklich erklärt wird.
- Der Kunde kann die Leistung weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen in Höhe der zwischen der WLAN Manufaktur und Kunden vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer an die WLAN Manufaktur abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Leistungsgegenstände durch den Kunden hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Kunde sowie die WLAN Manufaktur gleichermaßen. Die WLAN Manufaktur verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Kunde die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen der WLAN Manufaktur auszuhändigen.
- Werden die Leistungsgegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum/Nutzungsrecht der WLAN Manufaktur stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt die WLAN Manufaktur das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Leistungsgegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die WLAN Manufaktur.
- Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der WLAN Manufaktur unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der WLAN Manufaktur erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum/ die Nutzungsrechte der WLAN Manufaktur hinzuweisen.
- 9 Gewährleistung für den Verkauf von Hardware und Software
- Die WLAN Manufaktur gewährleistet, dass die Vertragsleistung frei von Mängeln ist. Die Mangelfreiheit bestimmt sich nach der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung. Die WLAN Manufaktur und der Kunde sind sich darüber einig, dass in den Leistungsbeschreibungen und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen der Hard- und Software keine Garantien oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag der Lieferung, bzw. mit der Bereitstellung der Zugriffsrechte auf die Software. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der WLAN Manufaktur unverzüglich schriftlich zu melden. Mängel an der Software sind reproduzierbar und nachvollziehbar zu melden.
- Die WLAN Manufaktur erbringt die Nacherfüllung bei Sachmängeln nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der WLAN Manufaktur stehen drei Versuche wegen desselben Mangels zu. Als Nacherfüllung gilt auch die Bereitstellung einer Umgehungslösung.
- Die WLAN Manufaktur erbringt die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln nach eigener Wahl durch Verschaffung von Nutzungsrechten an der Vertragsleistung oder durch Lieferung einer rechtsmangelfreien geänderten Vertragsleistung. Für den Fall, dass die Nacherfüllung für die WLAN Manufaktur nicht möglich oder unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag nach Erstattung der gezogenen Nutzungen rückabzuwickeln. Die Gewähr für die Freiheit des Vertragsgegenstandes von Rechten Dritter gilt jedoch nur für Deutschland.
- Nehmen Dritte den Kunden wegen Rechtsmängeln in Anspruch, ist die WLAN Manufaktur unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde ermächtigt die WLAN Manufaktur bzw. den Hersteller, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Die WLAN Manufaktur bzw. der Hersteller sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit der WLAN Manufaktur ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit der Zustimmung von der WLAN Manufaktur vor.
- Hat der Kunde die WLAN Manufaktur wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die WLAN Manufaktur nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde der WLAN Manufaktur den entstandenen Aufwand zu ersetzen, soweit er hätte erkennen können, dass der Mangel nicht durch die WLAN Manufaktur verursacht wurde.
- Die Gewährleistung entfällt insbesondere, soweit der Kunde ohne Zustimmung von der WLAN Manufaktur die Vertragsleistung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind.
- Die Lieferung der Dokumentation in englischer Sprache ist zulässig. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Dies begründet keinen Mangel.
- Für Standardsoftware und Hardware von Herstellern übernimmt die WLAN Manufaktur die Gewährleistung nur in dem Rahmen, wie der Hersteller diese gemäß seinen Bedingungen gegenüber der WLAN Manufaktur übernimmt. Die Beschaffenheit richtet sich nach den jeweils geltenden Produktbeschreibungen und Nutzungsbedingungen des Dritten, über die sich der Kunde vor Vertragsschluss informiert hat.
- 10 Gewährleistung, Haftung
- Mängelgewährleistungsansprüche kann der Kunde im Zeitraum von 1 Jahr nach Abnahme des Leistungsgegenstandes geltend machen.
- Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die WLAN Manufaktur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
- Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die WLAN Manufaktur nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
- Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 30 % der Vergütung für die schadensverursachende Leistung und darüber hinaus auf maximal 100.000 Euro pro Schadensfall, insgesamt begrenzt auf 250.000 Euro aus dem betroffenen Vertrag.
- Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der WLAN Manufaktur.
- Die Haftung der WLAN Manufaktur für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögenschäden, Datenverlust oder Datenbeschädigung, ist ausgeschlossen.
- Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen, die Verjährungsbegrenzung sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
- 11 Haftungsausschluss
- Die WLAN Manufaktur ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird die WLAN Manufaktur mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der WLAN Manufaktur und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.
- Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Kunden über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss die WLAN Manufaktur nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
- Vor Herausgabe werden die von der WLAN Manufaktur gefertigten Entwürfe dem Kunden vorgelegt, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Kunde diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.
- 12 Schadensersatz
- Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen die WLAN Manufaktur Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.
- Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist die WLAN Manufaktur zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.
- Bei Annahmeverzug des Kunden oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann die WLAN Manufaktur Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.
- Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann die WLAN Manufaktur, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 80 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- 13 Verschwiegenheit
- Insoweit die WLAN Manufaktur Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich und proprietär behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.
Die WLAN Manufaktur erklärt sich damit einverstanden, alle geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. Die WLAN Manufaktur muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn sie Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.
- Vertrauliche Informationen sind nicht solche,
(A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung der WLAN Manufaktur dieser Vereinbarung; oder
(B) die der WLAN Manufaktur von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.
- Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. Die WLAN Manufaktur erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung dem Kunden schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.
- 14 Datenschutz
- Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
- Insoweit die WLAN Manufaktur für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.
- 15 Herausgabe von Unterlagen
Die WLAN Manufaktur verpflichtet sich bei Beendigung der jeweiligen Zusammenarbeit oder bei Anforderung des Kunden zur Herausgabe oder Vernichtung der vertraulichen Informationen, sofern WLAN Manufaktur nicht aus gesetzlichen Anforderungen heraus verpflichtet ist, diese zum Nachweis aufzubewahren. Dies gilt auch für etwa angefertigte Kopien oder sonstige Speichermedien. Zurückbehaltungsrechte wegen der Herausgabe oder Löschung von vertraulichen Informationen oder Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 16 Zusätzliche Bestimmungen für die Buchung von Seminaren/ Konferenzen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verträge über die Erbringung von Seminaren und Konferrenzen (zusammen auch Veranstaltungen). Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen.
16.1 Vertragsschluss
- Auf der Internetseite der WLAN Manufaktur findet der Kunde eine Übersicht aller angebotenen Veranstaltungen. Die Darstellung der Veranstaltungen stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss gibt der Kunde ab, indem er das Anmeldeformular zu der jeweiligen Veranstaltung ausfüllt und absendet. Zudem kann ein Vertrag auch zustande kommen, indem der Kunde ein Angebot der WLAN Manufaktur, z. B. per E-Mail, verbindlich annimmt.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Die gesamte Korrespondenz erfolgt via E-Mail. Insoweit die WLAN Manufaktur das Versenden einer E-Mail nachweisen kann, gilt die E-Mail beim Kunden als zugestellt. Insoweit sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere dieser seine E-Mail-Adresse ändert, ist er dazu verpflichtet, dies der WLAN Manufaktur anzuzeigen.
- Ein Vertragsabschluss kommt erst durch eine von der WLAN Manufaktur übersandte Anmeldebestätigung zustande. Eine gegebenenfalls vorher versandte Empfangsbestätigung begründet noch kein Vertragsverhältnis.
- Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird die WLAN Manufaktur dies dem Kunden mitteilen. Die WLAN Manufaktur ist dazu berechtigt, dem Kunden in diesem Fall einen Platz auf der Warteliste anzubieten oder eine alternative Veranstaltung vorzuschlagen. Insoweit der Kunde auf die Warteliste gesetzt werden möchte, muss er dies der WLAN Manufaktur mitteilen. Insoweit ein Platz frei werden sollte, erhält der Kunde eine Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung stellt ein neues Angebot dar. Dies kann der Kunde innerhalb der in der Benachrichtigung gesetzten Frist annehmen. Erst dann ist in diesem Fall ein Vertragsverhältnis entstanden. Das Vorschlagen einer alternativen Veranstaltung stellt hingegen kein Vertragsangebot dar. Insoweit der Kunde den Alternativvorschlag bestätigt, stellt dies ein Angebot des Kunden dar. Ein Vertrag kommt sodann, wie in Nr. 3 beschrieben, zustande.
- Die jeweilige Teilnehmerzahl in einer Veranstaltung ist begrenzt. Die Zulassung zu den jeweiligen Kursen erfolgt gemäß den Auswahlkriterien für die jeweilige Veranstaltung.
16.2 Zahlungsziel und Verzug
- Die ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
- Die ausgewiesenen Teilnahmegebühren verstehen sich pro Veranstaltung und Person und umfassen die in der Veranstaltungsbeschreibung enthaltenen Leistungen. Etwaige Anfahrts- oder Übernachtungskosten des Kunden sind von der Teilnahmegebühr nicht umfasst, außer dies wird seitens der WLAN Manufaktur explizit mit angeboten.
- Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde per E-Mail die entsprechende Rechnung. Die vereinbarte Vergütung ist sofort oder zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Sollte die Rechnung trotz Fälligkeit nicht durch den Kunden ausgeglichen werden, hat die WLAN Manufaktur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die WLAN Manufaktur behält sich zudem vor, die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung zu verweigern, wenn die Gebühren nicht vollständig beglichen wurden.
- Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung unter Angabe des Namens des Kunden und der laufenden Nummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. der Rechnungsnummer.
- Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die WLAN Manufaktur dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls der WLAN Manufaktur ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die WLAN Manufaktur berechtigt, diesen geltend zu machen.
16.3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Internetseite der WLAN Manufaktur zum Zeitpunkt der Anmeldung.
- Darüber hinaus werden dem Kunden Seminarunterlagen (in schriftlicher oder elektronischer Form) bereitgestellt.
- Im Rahmen einer gebuchten Konferenz stellt die WLAN-Manufaktur die Konferenzräumlichkeiten sowie die Verpflegung und übernimmt die Organisation der Konferenz. Inhalte und Präsentationen werden durch die Teilnehmer gestellt/gehalten. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel vorab durchgeführte Trainings oder Übernachtungen ergeben sich aus der Leistungs-/ bzw. Konferenzbeschreibung bei Buchung.
16.4 Rücktritt, Kündigung, Umbuchung
- Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist ausgeschlossen.
- Sollte der Kunde von der verbindlichen Teilnahme zurücktreten wollen, kann er seinen gebuchten Platz, nach Rücksprache mit der WLAN Manufaktur, an eine andere Person (welche die Teilnahmekriterien erfüllt) weitergeben.
16.5 Ausfall aus wichtigem Grund/ Wechsel der Dozenten und der Seminar-/ Konferenzräume
- Die WLAN Manufaktur ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder wegen behördlicher oder gesetzlicher Verfügungen (z. B. Pandemie-Verfügungen) eine Durchführung der Veranstaltung nicht gestattet ist.
- In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte/n Veranstaltung/en vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.
- Die WLAN Manufaktur behält sich vor, den in der Veranstaltungsbeschreibung bezeichneten Referenten/Dozenten oder den Veranstaltungsraum zu ändern, soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hierüber wird der Kunde vorab benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
- Die WLAN Manufaktur ist zudem dazu berechtigt, eine Veranstaltung vor Ort zu einer Online-Veranstaltung zu ändern. Hierüber wird der Kunde informiert. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, binnen 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
16.6 Urheberrecht, Nutzungsrecht
- Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für die Vor-/Nachbereitung der Veranstaltungen und für den eigenen privaten Gebrauch die erforderlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte der von der WLAN Manufaktur angefertigten Schulungsunterlagen für eine zeitlich unbestimmte Zeit. Die Nutzungsrechte sind örtlich unbegrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der WLAN Manufaktur angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der WLAN Manufaktur, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der WLAN Manufaktur einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes der WLAN Manufaktur oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
- Vorab nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen (insbesondere während Demonstrationen wegen der damit verbundenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern) sind während der Veranstaltungen generell unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen kostenpflichtigen Veranstaltungsausschluss.
- Insoweit im Rahmen einer Konferenz ein Teilnehmer eine Präsentation hält oder Inhalte teilt, überträgt er damit im gleichen Rahmen wie nach 16.6 Nr. 1 den anderen Teilnehmer das Nutzungsrecht an diesen Inhalten.
- 17 Änderung der AGB
- Die WLAN Manufaktur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
- Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die die WLAN Manufaktur nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Die WLAN Manufaktur wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von der WLAN Manufaktur seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch die WLAN Manufaktur berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
- 18 Schlussbestimmungen
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der WLAN Manufaktur zuständig ist. Die WLAN Manufaktur ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der WLAN Manufaktur geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.